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Chancen für „exzellente“ ausländische Absolventen in China

(Foto: Baidu)

BEIJING, 16. Januar 2017 (Xinhuanet) --Ausländer, die im vergangenen Jahr einen Masterabschluss von einer chinesischen oder einer ausländischen Universität erlangt haben, sind berechtigt ab diesem Jahr in China zu arbeiten.

Das Bildungsministerium, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie das Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die die Anforderungen für berechtigte Studenten darlegt, die den Wunsch haben, innerhalb des Landes nach einem Arbeitsplatz zu suchen.

Ein qualifizierter Student muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, über ein sauberes Strafregister verfügen, und einen Notendurchschnitt von über 80 Prozent, oder B+/B im Buchstaben als Benotungssystem besitzen.

Die Arbeitsplätze, die die Studenten annehmen, müssen mit der akademischen Spezialisierung des Einzelnen übereinstimmen.

Qualifizierte internationale Studierende an chinesischen Universitäten erhalten Arbeitserlaubnisse und Beschäftigungslizenzen. Qualifizierte Studierende an ausländischen Universitäten erhalten zunächst Arbeitserlaubnisse, gefolgt von Beschäftigungslizenzen, nachdem sie in China angekommen sind und ihr Arbeitsvisum erhalten haben.

Beschäftigungslizenzen für ausländische Absolventen sind für ein Jahr nach der ersten Ankunft gültig, wobei die nachfolgenden Lizenzen bis zu fünf Jahre gültig sind.

(gemäß dem Bericht von CRI)

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